Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Bedingungen
Die nachstehenden Bedingungen sind verbindlich, soweit schriftlich nichts anderes vereinbart ist. Sie sind mir Bestätigung des Auftrags wirksam. Abweichende Bedingungen des Bestellers sind unwirksam, wenn nicht sofort nach Zusendung der Auftragsbestätigung unseren Bedingungen widersprochen wird.
Unsere allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen gelten auch für Folgegeschäfte, auch wenn bei deren Abschluß nicht nochmals darauf hingewiesen wird.
Nebenabreden sind nur gültig, wenn Sie schriftlich von uns bestätigt werden.
Verbindlichkeit von Angeboten
Unsere Angebote sind stets freibleibend und unverbindlich, sofern eine Bindefrist nicht ausdrücklich erwähnt ist.
Verbesserungen oder Änderungen der Bauart oder Ausführung unserer Ware bleiben vorbehalten.
Unsere Kostenvoranschläge, Zeichnungen und sonstige Angebotsunterlagen bleiben unser Eigentum. Urheberrechtliche Verwertungsrechte stehen allein uns zu. Sie dürfen ohne unsere Zustimmung weder vervielfältigt noch weitergegeben werden.

Auftragsannahme
Aufträge gelten erst dann als angenommen, wenn sie von uns schriftlich bestätigt sind. Auf diese Form kann nur aufgrund schriftlicher Vereinbarung verzichtet werden. Die Auftragsabwicklung erfolgt innerhalb unseres Unternehmens mit Hilfe der elektronischen Datenverarbeitung. Das Einverständnis zur Speicherung der notwendigen Daten ist mit Zustandekommen der Vertrags gegeben.

Preise
Die in unseren Angeboten, Auftragsbestätigungen und Rechnungen angegebenen Preise verstehen sich zuzüglich der zum jeweiligen Zeitpunkt gültigen Mehrwertsteuer.
Maßgebend für die Preise sind die zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe geltenden Preise unserer Zulieferanten sowie Währungsparitäten, Zoll- und Einfuhrgebühren.
Bei Handelsware, die aus dem Ausland bezogen wird, können die vereinbarten Preise dann angepaßt werden, wenn der US$ zur DM zwischen Auftragserteilung und Lieferung (=Rechnungsstellung) um mehr als 3% schwankt.
Bei Lieferungen und Teillieferungen, die vereinbarungsgemäß später als 4 Wochen nach dem Datum der Auftragserteilung erfolgen soll, gilt der zur Zeit der Lieferung gültige Verkaufspreis.
Preise können von uns geändert werden bei Bekanntgabe von Änderungswünschen seitens des Bestellers.

Lieferung und Lieferverzug
Liefertermine oder Lieferfristen, die verbindlich oder unverbindlich vereinbart werden können, sind schriftlich anzugeben. Lieferfristen beginnen mit dem Vertragsabschluß.
Werden nachträglich Vertragsänderungen vereinbart, ist diese Frist oder dieser Termin erneut zu vereinbaren.
Bei höherer Gewalt oder anderen unvorhersehbaren Hindernissen, wie z.B. Aufruhr, Betriebsstörungen, Streik, Aussperrung oder Liefersperre seitens des Herstellers, sowie Lieferverzug des Vorlieferanten, tritt Lieferverzug nicht ein.
Schadenersatzansprüche des Käufers wegen verspäteter Lieferung, auch nach Ablauf einer uns etwa gesetzten Nachfrist sind ausgeschlossen. Dies gilt nicht, soweit wir wegen Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit zwingend haften.
Teillieferungen sind zulässig. Bei Dauerlieferungen gilt jede Teillieferung als ein gesondertes Geschäft.

Versendung – Gefahrenübergang
Die Versendung erfolgt auf eigene Gefahr des Käufers. Bei allen Lieferungen geht die Gefahr mit der Bereitstellung der Ware an den Spediteur, den Frachtführer oder die sonst zur Ausführung der Versendung bestimmte Person auf den Käufer über. Dies gilt auch für Teillieferungen und dann wenn eine frachtfreie Lieferung vereinbart ist.
Verpackungs- und Transportmittel sowie den Versand können wir unter Ausschluß jeder Haftung auswählen, sofern nicht der Käufer hierüber rechtzeitig vor Ablauf der Lieferfrist eine Bestimmung trifft.

Aufstellung und Betriebsbereitschaft
Die Lieferungen und Leistungen von uns gelten im Systemgeschäft mit der betriebsbereiten Aufstellung der Systeme, im übrigen mit Versand der gelieferten Produkte als erfüllt.

Zahlungsbedingungen
Alle Lieferungen sind sofort nach Rechnungserhalt netto Kasse frei unserer Zahlstelle zu bezahlen. Die Zahlungen gelten als an dem Tag geleistet, an dem wir über den Betrag verfügen können und werden, wenn nicht zuordnungsbar, jeweils auf die älteste fällige Schuld verrechnet. Zahlungen dürfen nur in der vereinbarten Währung erfolgen. Wechsel und Schecks werden nur zahlungshalber angenommen und erst nach Ihrer Einlösung als Zahlung. Diskont- und Einzugsspesen trägt der Käufer.
Teillieferungen sowie nachträglich gelieferte Zusatzeinrichtungen werden jeweils gesondert in Rechnung gestellt und es gelten hierfür die vorher erwähnten Zahlungsbedingungen.
Die Aufrechnung mit Gegenforderungen jeder Art ist ausgeschlossen, sofern nicht die Gegenforderung unbestritten oder rechtskräftig festgestellt worden ist.
Im Falle des Zahlungsverzuges sind wir berechtigt, unbeschadet unserer sonstigen gesetzlichen Rechte, Verzugszinsen ab dem Tag der Fälligkeit der Zahlung in Höhe der uns berechneten Bankzinsen plus Mehrwertsteuer, mindestens aber in Höhe von 3% über dem Bundesbankdiskontsatz, zuzüglich der darauf entfallenden Mehrwertsteuer zu berechnen. Die Zinsen sind sofort fällig.
Gerät der Käufer mit einer Zahlung in Verzug, so können wir unbeschadet anderer Rechte, die Erfüllung unserer Verpflichtungen aus der gesamten Geschäftsverbindung mit dem Käufer mit Ausnahme etwaiger Mängelbeseitigung zur Heilung des Verzugs aufschieben oder vom Vertrag unter Berechnung unserer Kosten zurücktreten oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen. In einem solchen Fall werden alle uns gegenüber bestehenden Zahlungsverpflichtungen, auch solche aus anderen Verträgen, sofort fällig und zwar ohne Rücksicht auf die Laufzeit evtl. hereingenommener Wechsel.
Bei Zahlungsverzug des Käufers können wir unbeschadet unserer sonstigen gesetzlichen Rechte weitere Lieferungen aus diesem oder einem anderen Vertrag verweigern, oder von einer Vorauszahlung oder einer Sicherheitsleistung abhängig machen.
Verschlechtert sich die Vermögenslage des Käufers oder eines Akzeptanten bis zur Fälligkeit einer Zahlung oder während der Laufzeit eines Wechsels oder erhalten wir über den Käufer oder Akzeptanten eine ungünstige Auskunft, können wir sofortige Zahlung verlangen.

Eigentumsvorbehalt
Die Ware wird unter verlängertem und erweitertem Eigentumsvorbehalt geliefert und bleibt bis zur vollständigen und endgültigen Bezahlung unserer sämtlichen Forderungen aus der Geschäftsverbindung unser Eigentum.
Der Käufer darf die Vorbehaltware im ordentlichen Geschäftsgang weiter veräußern. Zur Sicherheitsübereignung und Verpfändung der Vorbehaltsware ist er nicht berechtigt.
Der Käufer tritt uns bereits jetzt alle Forderungen, die ihn aus der Lieferung von Vorbehaltswaren gegen seine Abnehmer erwachsen ab. Dies gilt auch für die Saldoabforderungen aus einem Kontokorrent, wenn der Käufer mit seinem Abnehmer ein solches vereinbart hat.
Wir können verlangen, daß der Käufer uns die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekanntgibt. Wir sind berechtigt, die Abtretung offenzulegen.
Der Käufer hat uns unverzüglich zu benachrichtigen, wenn Dritte die Vorbehaltsware oder an uns abgetretene Forderungen pfänden oder in sonstiger Weise darauf zugreifen. Bei Verstoß gegen die Benachrichtigungspflicht sind wir berechtigt, sämtliche Forderungen gegen den Käufer sofort geltend zu machen. Soweit die Lieferung noch nicht erfolgt ist, können wir nach unserer Wahl sowohl als auch Zug um Zug gegen Bezahlung liefern.
Der Käufer hat selbst sofort alle Maßnahmen zu treffen, die zur Aufhebung und Abwehr derartiger Zugriffe und Ansprüche erforderlich sind. Im übrigen hat er uns bei der Wahrnehmung unserer Rechte in jeder Weise zu unterstützen.
Eine etwaige Be- oder Verarbeitung der Vorbehaltsware nimmt der Käufer für uns vor (Besitzmittlungsverhältnis). Wir erwerben Eigentumsrechte in Höhe des bei Be- oder Verarbeitung stehendes Marktwertes der Vorbehaltsware.
Wird die Vorbehaltsware mit anderen Gegenständen verbunden, so erwerben wir Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware zu den anderen Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung.
Ist bei der Verarbeitung ein anderer Gegenstand als Hauptsache anzusehen, so gilt als vereinbart, daß der Käufer uns, soweit ihm die neue Sache gehört, daran Miteigentum im Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware zum Wert der neuen Sache einräumt.
Übersteigt der Wert der für uns bestehenden Sicherheiten unsere Forderungen um mehr als 25%, sind wir auf Verlangen des Käufers verpflichtet, Vorbehaltsware nach unserer Wahl bis zur genannten Wertgrenze freizugeben.
Sofern wir nicht ausdrücklich etwas anderes erklären, liegt in einer Rücknahme jedoch kein Rücktritt vom Vertrag, sie erfolgt vielmehr lediglich zur Sicherheit unserer Ansprüche. Der Käufer bleibt weiterhin zur Erfüllung des Vertrages verpflichtet. Die Kosten der Rücknahme und der Verwertung des Kaufgegenstandes trägt der Käufer. Der Käufer hat die Pflicht, den Kaufgegenstand während der Dauer des Eigentumsvorbehaltes in ordnungsgemäßem Zustand zu halten.

Mängelrügen
Beanstandungen wegen unvollständiger oder unrichtiger Lieferung oder Rügen wegen erkennbarer Mängel, die nachweisbar infolge eines vor dem Gefahrenübergang liegenden Umstandes, insbesondere in fehlerhafte Bauart, schlechten Materials oder mangelhafter Ausführung festgestellt werden, sind unverzüglich, spätestens 3 Tage nach dem Erhalt der Ware schriftlich mitzuteilen. Später erkennbare Mängel sind unverzüglich, spätestens jedoch 6 Monate nach dem Erhalt der Ware mitzuteilen.
Im Falle einer berechtigten Mängelrüge ist ein Zahlungsrückbehalt nur in einem angemessenen und zumutbaren Verhältnis zwischen Mangel und Kaufpreis zulässig. Stellt das Handelsgeschäft ein solches unter Kaufleuten dar, so kann der Käufer Zahlungen nur zurückhalten, wenn eine Mängelrüge geltend gemacht wird, über deren Berechtigung keine Zweifel bestehen. Die Geltendmachung auch von berechtigten Mängelrügen unterbricht oder hemmt nicht den Lauf der Garantiefrist im Übrigen.

Gewährleistung
Für Mängel haften wir wie folgt:
Wir leisten, wenn nicht anders vereinbart, oder vom Hersteller anders vorgegeben wird, 24 Monate ab Rechnungsdatum Gewähr für einwandfreies Arbeiten der von uns gelieferten Geräte in Bezug auf Material und Verarbeitung.
Für Ersatzteile, sowie für Reparaturen und Ersatzlieferungen, die nach Ablauf der ursprünglichen Gewährleistungsfrist erfolgen, gewähren wir 6 Monate Garantie.
Diese Frist steht gleichzeitig für die Gewährleistung §447/1 BGB.
Die Gewährleistungsfrist beginnt grundsätzlich mit der Ablieferung der Ware beim Käufer. Bei Produkten, die von uns installiert werden, gilt: Die Gewährleistungsfrist beginnt mit der Mitteilung der Betriebsbereitschaft. Wird die Übergabe aus Gründen, die wir nicht zu vertreten haben, um mehr als einen Monat verzögert, beginnt die Gewährleistungsfrist 1 Monat nach Anlieferung der Produkte. Der Käufer wird die gelieferte Ware unverzüglich nach Anlieferung, bei Systemen nach Mitteilung der Betriebsbereitschaft, untersuchen. Zeigt sich hierbei ein Mangel, wird er diesen uns unverzüglich anzeigen und wie bei allen Gewährleistungsfällen nach Wahl von uns die Ware zur Fehlerbeseitigung am Aufstellort bereithalten oder an uns zurücksenden.
Jegliche Gewährleistung ist ausgeschlossen, soweit der Käufer oder ein Dritter Veränderungen irgendwelcher Art oder Reparaturen an der Ware vornimmt oder die Ware unsachgemäß behandelt oder sie schädlichen Einflüssen aussetzt. Dies gilt auch bei evtl. fehlendem Hinweis auf mögliche Gefahren .
Von der Gewährleistung ausgenommen sind nach ordnungsgemäßer Inbetriebnahme abnutzbare Teile, wie Sicherungen, Batterien, Farbbänder, Druckköpfe usw.
Die Gewähr geht nach unserer Wahl auf Instandsetzung oder Ersatz der beanstandeten Teile oder Geräte. Die ausgebauten und ersetzten Teile werden unser Eigentum. Nur wenn Nachbesserungen oder Ersatzlieferungen fehlschlagen, hat der Kunde das Recht zur Wandlung oder Minderung.
Desweiteren sind Ansprüche des Käufers ausgeschlossen, welche auf Ersatz von weitergehenden Schäden, nämlich solchen, die am Liefergegenstand selbst entstanden sind und die etwa Dritten entstehen. Dies gilt nicht, soweit in Fällen des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit oder des Fehlens zugesicherter Eigenschaften zwingend gehaftet wird.
Erfüllungsort für Garantieleistungen ist grundsätzlich Ratingen.
Es wird nur Ware in originaler Verpackung und mit gültiger Seriennummer angenommen!

Grundlage der Gewährleistung von Software
Der Käufer wird darauf hingewiesen, daß nach gegenwärtigem technischen Entwicklungsstand Fehler in Software-Programmen nicht völlig ausgeschlossen werden können. Wir sichern ferner weder bestimmte Eigenschaften der Software-Programme noch ihre Tauglichkeit für Kundenzwecke oder –bedürfnisse zu.
Wir haften nicht für die Wiederbeschaffung von Daten, es sei denn, daß wir deren Vernichtung grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht und der Käufer sichergestellt hat, daß diese Daten aus Datenmaterial, das in maschinenlesbarer Form festgehalten wird, mit vertretbarem Aufwand rekonstruiert werden kann.

Schadensersatzansprüche
Schadensersatzansprüche gegen uns sowie unsere Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen gleich aus welchem Rechtsgrund (z.B. aus Beratung, positiver Vertragsverletzung oder unerlaubter Handlung) insbesondere auch für indirekte oder Folgeschäden sind ausgeschlossen. Dies gilt nicht, soweit in Fällen des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit oder des Fehlens zugesicherter Eigenschaften zwingend gehaftet wird.
Soweit Schadenersatzansprüche gegen uns, unsere Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen bestehen, verjähren diese binnen eines Jahres ab Lieferung der Produkte, bei Systemen ab Mitteilung der Betriebsbereitschaft.

Schutzrechte
Sollte der Käufer wegen unmittelbarer Verletzung deutscher Schutzrechte durch nach diesem Vertrag von uns gelieferte Ware in Anspruch genommen werden, so halten wir ihm gegenüber für die gegen ihn erkannten oder vergleichsweise festgestellten Schadensersatzansprüche, sowie Gerichts- und Anwaltskosten nur und ausschließlich bei folgenden Voraussetzungen:
Hinsichtlich der gesamten Inanspruchnahme sind ausschließlich wir verfügungsberechtigt.
Der Käufer benachrichtigt uns unverzüglich und laufend über alle eine derartige Inanspruchnahme betreffenden Angelegenheiten und stellt uns insbesondere die erforderlichen Informationen und Unterlagen zur Verfügung.

Die Haftung entfällt:
Wenn sich die Verletzung durch Änderung von Vertragsgegenständen, durch Kombination von Vertragsgegenständen mit Zusätzen oder Teilen davon bei der Durchführung eines Verfahrens ergibt, falls die Vertragsgegenstände selbst keine Verletzung darstellen.
Für Verletzungshandlungen, die sich ergeben, nachdem der Käufer verwarnt worden ist, oder Kenntnis von einer möglichen Verletzung erhalten hat, es sei denn wir haben schriftlich weiteren Verletzungen zugestimmt.
Für den Fall, daß rechtskräftig festgestellt wird, daß eine weitere Benutzung der Vertragsgegenstände deutsche Schutzrechte Dritter verletzt oder nach unserer Ansicht die Gefahr einer Schutzrechtsklage besteht, können wir, soweit nicht die Haftung entfällt, auf eigene Kosten und nach eigener Wahl, entweder dem Käufer das Recht verschaffen, die Vertragsgegenstände weiter zu benutzen oder diese austauschen oder so abändern, daß keine Verletzung mehr gegeben ist oder dem Käufer unter Rücknahme des Vertragsgegenstandes dessen Wert unter Berücksichtigung der bei uns üblichen Abschreibung erstatten.
Mit dem Verkauf der Ware wird keine Lizenz zur Benutzung unserer Patentrechte gewährt, die Kombination von Gegenständen, Gegenstände oder Verfahren betreffen, in die die Ware eingebaut wird oder eingebaut werden könnte.

Software
An den Programmen und den dazugehörigen Dokumentationen und nachträglichen Ergänzungen wird dem Käufer ein nicht ausschließliches und nicht übertragbares Benutzungsrecht zum internen Gebrauch mit den Produkten, für die die Programme geliefert werden, eingeräumt.
Alle sonstigen Rechte an den Programmen und an den Dokumentationen einschließlich der Kopien und nachträglichen Ergänzungen bleiben bei uns, bzw. bei den Herstellern der Programme.
Der Käufer hat sicherzustellen, daß diese Programme und Dokumentationen ohne vorherige schriftliche Zustimmung von uns nicht zugänglich sind.
Kopien dürfen grundsätzlich nur für Archivzwecke als Ersatz angefertigt werden. Sofern die Originale einen auf Urheberrechtsschutz hinweisenden Vermerk tragen, ist dieser Vermerk vom Käufer auch auf den Kopien anzubringen.
Soweit nicht anders vereinbart wird, gilt das Benutzungsrecht jeweils mit Auftragsbestätigung und Lieferung der Programme, Dokumentationen und nachträglichen Ergänzungen als erteilt.
Für Urheberrechtliche Verstöße des Herstellers übernehmen wir keinerlei Haftung – eine Unwirksamkeit des Kaufvertrages kann hierdurch nicht erfolgen.

Internet-Dienstleistungen
Für die Inhalte der bei uns in Auftrag gegebenen Web-Sites sind ausschliesslich die Auftraggeber verantwortlich. Falls die Aufgabe der Überprüfung auf Copyright, Markenschutz und/oder Namensrecht der Web-Inhalte nicht ausdrücklich und schriftlich an uns gerichtet wurde, ist/sind ebenfalls der/die Auftraggeber für die Bereitstellung solcher Inhalte voll verantwortlich.

Sonstiges
Auch soweit in den vorstehenden Bedingungen nicht besonders hervorgehoben, sind Schadensersatzansprüche des Käufers, insbesondere auch wegen positiver Vertragsverletzung oder Verschulden bei Vertragsabschluß im Rahmen des gesetzlich Zulässigen ausgeschlossen.
Die Rechte des Käufers aus diesem Vertrag sind nicht übertragbar.
Das Einverständnis zur Versorgung mit aktuellen Produktinformationen und Preisen, insbesondere per Telefax, gilt als vorhanden. Ist dies nicht der Fall, so dies der Käufer uns gegenüber schriftlich mitzuteilen.
Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen unwirksam sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dadurch nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung gilt schon hiermit als durch eine neue wirksame ersetzt, die möglichst denselben rechtlichen und wirtschaftlichen Zweck erfüllt. Ergänzungen und Nebenabreden bedürfen der schriftlichen Form und unserer Zustimmung.

Erfüllungsort – Gerichtsstand
Bei Streitigkeiten, auch soweit sie die Wirksamkeit des Vertrages oder dieser allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen betreffen, ist der Gerichtsstand Ratingen.
Die Rechtsbeziehungen zwischen uns und dem Käufer unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.