Allgemeine
Bedingungen
Die nachstehenden Bedingungen sind verbindlich, soweit schriftlich nichts anderes
vereinbart ist. Sie sind mir Bestätigung des Auftrags wirksam. Abweichende
Bedingungen des Bestellers sind unwirksam, wenn nicht sofort nach Zusendung
der Auftragsbestätigung unseren Bedingungen widersprochen wird.
Unsere allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen gelten auch für Folgegeschäfte,
auch wenn bei deren Abschluß nicht nochmals darauf hingewiesen wird.
Nebenabreden sind nur gültig, wenn Sie schriftlich von uns bestätigt
werden.
Verbindlichkeit von Angeboten
Unsere Angebote sind stets freibleibend und unverbindlich, sofern eine Bindefrist nicht ausdrücklich
erwähnt ist.
Verbesserungen oder Änderungen der Bauart oder Ausführung unserer
Ware bleiben vorbehalten.
Unsere Kostenvoranschläge, Zeichnungen und sonstige Angebotsunterlagen
bleiben unser Eigentum. Urheberrechtliche Verwertungsrechte stehen allein uns
zu. Sie dürfen ohne unsere Zustimmung weder vervielfältigt noch weitergegeben
werden.
Auftragsannahme
Aufträge gelten erst dann als angenommen, wenn sie von uns schriftlich
bestätigt sind. Auf diese Form kann nur aufgrund schriftlicher Vereinbarung
verzichtet werden. Die Auftragsabwicklung erfolgt innerhalb unseres Unternehmens
mit Hilfe der elektronischen Datenverarbeitung. Das Einverständnis zur
Speicherung der notwendigen Daten ist mit Zustandekommen der Vertrags gegeben.
Preise
Die in unseren Angeboten, Auftragsbestätigungen und Rechnungen angegebenen
Preise verstehen sich zuzüglich der zum jeweiligen Zeitpunkt gültigen
Mehrwertsteuer.
Maßgebend für die Preise sind die zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe
geltenden Preise unserer Zulieferanten sowie Währungsparitäten, Zoll-
und Einfuhrgebühren.
Bei Handelsware, die aus dem Ausland bezogen wird, können die vereinbarten
Preise dann angepaßt werden, wenn der US$ zur DM zwischen Auftragserteilung
und Lieferung (=Rechnungsstellung) um mehr als 3% schwankt.
Bei Lieferungen und Teillieferungen, die vereinbarungsgemäß später
als 4 Wochen nach dem Datum der Auftragserteilung erfolgen soll, gilt der zur
Zeit der Lieferung gültige Verkaufspreis.
Preise können von uns geändert werden bei Bekanntgabe von Änderungswünschen
seitens des Bestellers.
Lieferung
und Lieferverzug
Liefertermine oder Lieferfristen, die verbindlich oder unverbindlich vereinbart
werden können, sind schriftlich anzugeben. Lieferfristen beginnen mit dem
Vertragsabschluß.
Werden nachträglich Vertragsänderungen vereinbart, ist diese Frist
oder dieser Termin erneut zu vereinbaren.
Bei höherer Gewalt oder anderen unvorhersehbaren Hindernissen, wie z.B.
Aufruhr, Betriebsstörungen, Streik, Aussperrung oder Liefersperre seitens
des Herstellers, sowie Lieferverzug des Vorlieferanten, tritt Lieferverzug nicht
ein.
Schadenersatzansprüche des Käufers wegen verspäteter Lieferung,
auch nach Ablauf einer uns etwa gesetzten Nachfrist sind ausgeschlossen. Dies
gilt nicht, soweit wir wegen Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit zwingend
haften.
Teillieferungen sind zulässig. Bei Dauerlieferungen gilt jede Teillieferung
als ein gesondertes Geschäft.
Versendung
Gefahrenübergang
Die Versendung erfolgt auf eigene Gefahr des Käufers. Bei allen Lieferungen
geht die Gefahr mit der Bereitstellung der Ware an den Spediteur, den Frachtführer
oder die sonst zur Ausführung der Versendung bestimmte Person auf den Käufer
über. Dies gilt auch für Teillieferungen und dann wenn eine frachtfreie
Lieferung vereinbart ist.
Verpackungs- und Transportmittel sowie den Versand können wir unter Ausschluß
jeder Haftung auswählen, sofern nicht der Käufer hierüber rechtzeitig
vor Ablauf der Lieferfrist eine Bestimmung trifft.
Aufstellung
und Betriebsbereitschaft
Die Lieferungen und Leistungen von uns gelten im Systemgeschäft mit der
betriebsbereiten Aufstellung der Systeme, im übrigen mit Versand der gelieferten
Produkte als erfüllt.
Zahlungsbedingungen
Alle Lieferungen sind sofort nach Rechnungserhalt netto Kasse frei unserer Zahlstelle
zu bezahlen. Die Zahlungen gelten als an dem Tag geleistet, an dem wir über
den Betrag verfügen können und werden, wenn nicht zuordnungsbar, jeweils
auf die älteste fällige Schuld verrechnet. Zahlungen dürfen nur
in der vereinbarten Währung erfolgen. Wechsel und Schecks werden nur zahlungshalber
angenommen und erst nach Ihrer Einlösung als Zahlung. Diskont- und Einzugsspesen
trägt der Käufer.
Teillieferungen sowie nachträglich gelieferte Zusatzeinrichtungen werden
jeweils gesondert in Rechnung gestellt und es gelten hierfür die vorher
erwähnten Zahlungsbedingungen.
Die Aufrechnung mit Gegenforderungen jeder Art ist ausgeschlossen, sofern nicht
die Gegenforderung unbestritten oder rechtskräftig festgestellt worden
ist.
Im Falle des Zahlungsverzuges sind wir berechtigt, unbeschadet unserer sonstigen
gesetzlichen Rechte, Verzugszinsen ab dem Tag der Fälligkeit der Zahlung
in Höhe der uns berechneten Bankzinsen plus Mehrwertsteuer, mindestens
aber in Höhe von 3% über dem Bundesbankdiskontsatz, zuzüglich
der darauf entfallenden Mehrwertsteuer zu berechnen. Die Zinsen sind sofort
fällig.
Gerät der Käufer mit einer Zahlung in Verzug, so können wir unbeschadet
anderer Rechte, die Erfüllung unserer Verpflichtungen aus der gesamten
Geschäftsverbindung mit dem Käufer mit Ausnahme etwaiger Mängelbeseitigung
zur Heilung des Verzugs aufschieben oder vom Vertrag unter Berechnung unserer
Kosten zurücktreten oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen.
In einem solchen Fall werden alle uns gegenüber bestehenden Zahlungsverpflichtungen,
auch solche aus anderen Verträgen, sofort fällig und zwar ohne Rücksicht
auf die Laufzeit evtl. hereingenommener Wechsel.
Bei Zahlungsverzug des Käufers können wir unbeschadet unserer sonstigen
gesetzlichen Rechte weitere Lieferungen aus diesem oder einem anderen Vertrag
verweigern, oder von einer Vorauszahlung oder einer Sicherheitsleistung abhängig
machen.
Verschlechtert sich die Vermögenslage des Käufers oder eines Akzeptanten
bis zur Fälligkeit einer Zahlung oder während der Laufzeit eines Wechsels
oder erhalten wir über den Käufer oder Akzeptanten eine ungünstige
Auskunft, können wir sofortige Zahlung verlangen.
Eigentumsvorbehalt
Die Ware wird unter verlängertem und erweitertem Eigentumsvorbehalt geliefert
und bleibt bis zur vollständigen und endgültigen Bezahlung unserer
sämtlichen Forderungen aus der Geschäftsverbindung unser Eigentum.
Der Käufer darf die Vorbehaltware im ordentlichen Geschäftsgang weiter
veräußern. Zur Sicherheitsübereignung und Verpfändung der
Vorbehaltsware ist er nicht berechtigt.
Der Käufer tritt uns bereits jetzt alle Forderungen, die ihn aus der Lieferung
von Vorbehaltswaren gegen seine Abnehmer erwachsen ab. Dies gilt auch für
die Saldoabforderungen aus einem Kontokorrent, wenn der Käufer mit seinem
Abnehmer ein solches vereinbart hat.
Wir können verlangen, daß der Käufer uns die abgetretenen Forderungen
und deren Schuldner bekanntgibt. Wir sind berechtigt, die Abtretung offenzulegen.
Der Käufer hat uns unverzüglich zu benachrichtigen, wenn Dritte die
Vorbehaltsware oder an uns abgetretene Forderungen pfänden oder in sonstiger
Weise darauf zugreifen. Bei Verstoß gegen die Benachrichtigungspflicht
sind wir berechtigt, sämtliche Forderungen gegen den Käufer sofort
geltend zu machen. Soweit die Lieferung noch nicht erfolgt ist, können
wir nach unserer Wahl sowohl als auch Zug um Zug gegen Bezahlung liefern.
Der Käufer hat selbst sofort alle Maßnahmen zu treffen, die zur Aufhebung
und Abwehr derartiger Zugriffe und Ansprüche erforderlich sind. Im übrigen
hat er uns bei der Wahrnehmung unserer Rechte in jeder Weise zu unterstützen.
Eine etwaige Be- oder Verarbeitung der Vorbehaltsware nimmt der Käufer
für uns vor (Besitzmittlungsverhältnis). Wir erwerben Eigentumsrechte
in Höhe des bei Be- oder Verarbeitung stehendes Marktwertes der Vorbehaltsware.
Wird die Vorbehaltsware mit anderen Gegenständen verbunden, so erwerben
wir Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware
zu den anderen Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung.
Ist bei der Verarbeitung ein anderer Gegenstand als Hauptsache anzusehen, so
gilt als vereinbart, daß der Käufer uns, soweit ihm die neue Sache
gehört, daran Miteigentum im Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware
zum Wert der neuen Sache einräumt.
Übersteigt der Wert der für uns bestehenden Sicherheiten unsere Forderungen
um mehr als 25%, sind wir auf Verlangen des Käufers verpflichtet, Vorbehaltsware
nach unserer Wahl bis zur genannten Wertgrenze freizugeben.
Sofern wir nicht ausdrücklich etwas anderes erklären, liegt in einer
Rücknahme jedoch kein Rücktritt vom Vertrag, sie erfolgt vielmehr
lediglich zur Sicherheit unserer Ansprüche. Der Käufer bleibt weiterhin
zur Erfüllung des Vertrages verpflichtet. Die Kosten der Rücknahme
und der Verwertung des Kaufgegenstandes trägt der Käufer. Der Käufer
hat die Pflicht, den Kaufgegenstand während der Dauer des Eigentumsvorbehaltes
in ordnungsgemäßem Zustand zu halten.
Mängelrügen
Beanstandungen wegen unvollständiger oder unrichtiger Lieferung oder Rügen
wegen erkennbarer Mängel, die nachweisbar infolge eines vor dem Gefahrenübergang
liegenden Umstandes, insbesondere in fehlerhafte Bauart, schlechten Materials
oder mangelhafter Ausführung festgestellt werden, sind unverzüglich,
spätestens 3 Tage nach dem Erhalt der Ware schriftlich mitzuteilen. Später
erkennbare Mängel sind unverzüglich, spätestens jedoch 6 Monate
nach dem Erhalt der Ware mitzuteilen.
Im Falle einer berechtigten Mängelrüge ist ein Zahlungsrückbehalt
nur in einem angemessenen und zumutbaren Verhältnis zwischen Mangel und
Kaufpreis zulässig. Stellt das Handelsgeschäft ein solches unter Kaufleuten
dar, so kann der Käufer Zahlungen nur zurückhalten, wenn eine Mängelrüge
geltend gemacht wird, über deren Berechtigung keine Zweifel bestehen. Die
Geltendmachung auch von berechtigten Mängelrügen unterbricht oder
hemmt nicht den Lauf der Garantiefrist im Übrigen.
Gewährleistung
Für Mängel haften wir wie folgt:
Wir leisten, wenn nicht anders vereinbart, oder vom Hersteller anders vorgegeben
wird, 24 Monate ab Rechnungsdatum Gewähr für einwandfreies Arbeiten
der von uns gelieferten Geräte in Bezug auf Material und Verarbeitung.
Für Ersatzteile, sowie für Reparaturen und Ersatzlieferungen, die
nach Ablauf der ursprünglichen Gewährleistungsfrist erfolgen, gewähren
wir 6 Monate Garantie.
Diese Frist steht gleichzeitig für die Gewährleistung §447/1
BGB.
Die Gewährleistungsfrist beginnt grundsätzlich mit der Ablieferung
der Ware beim Käufer. Bei Produkten, die von uns installiert werden, gilt:
Die Gewährleistungsfrist beginnt mit der Mitteilung der Betriebsbereitschaft.
Wird die Übergabe aus Gründen, die wir nicht zu vertreten haben, um
mehr als einen Monat verzögert, beginnt die Gewährleistungsfrist 1
Monat nach Anlieferung der Produkte. Der Käufer wird die gelieferte Ware
unverzüglich nach Anlieferung, bei Systemen nach Mitteilung der Betriebsbereitschaft,
untersuchen. Zeigt sich hierbei ein Mangel, wird er diesen uns unverzüglich
anzeigen und wie bei allen Gewährleistungsfällen nach Wahl von uns
die Ware zur Fehlerbeseitigung am Aufstellort bereithalten oder an uns zurücksenden.
Jegliche Gewährleistung ist ausgeschlossen, soweit der Käufer oder
ein Dritter Veränderungen irgendwelcher Art oder Reparaturen an der Ware
vornimmt oder die Ware unsachgemäß behandelt oder sie schädlichen
Einflüssen aussetzt. Dies gilt auch bei evtl. fehlendem Hinweis auf mögliche
Gefahren .
Von der Gewährleistung ausgenommen sind nach ordnungsgemäßer
Inbetriebnahme abnutzbare Teile, wie Sicherungen, Batterien, Farbbänder,
Druckköpfe usw.
Die Gewähr geht nach unserer Wahl auf Instandsetzung oder Ersatz der beanstandeten
Teile oder Geräte. Die ausgebauten und ersetzten Teile werden unser Eigentum.
Nur wenn Nachbesserungen oder Ersatzlieferungen fehlschlagen, hat der Kunde
das Recht zur Wandlung oder Minderung.
Desweiteren sind Ansprüche des Käufers ausgeschlossen, welche auf
Ersatz von weitergehenden Schäden, nämlich solchen, die am Liefergegenstand
selbst entstanden sind und die etwa Dritten entstehen. Dies gilt nicht, soweit
in Fällen des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit oder des Fehlens
zugesicherter Eigenschaften zwingend gehaftet wird.
Erfüllungsort für Garantieleistungen ist grundsätzlich Ratingen.
Es wird nur Ware in originaler Verpackung und mit gültiger Seriennummer
angenommen!
Grundlage
der Gewährleistung von Software
Der Käufer wird darauf hingewiesen, daß nach gegenwärtigem technischen
Entwicklungsstand Fehler in Software-Programmen nicht völlig ausgeschlossen
werden können. Wir sichern ferner weder bestimmte Eigenschaften der Software-Programme
noch ihre Tauglichkeit für Kundenzwecke oder bedürfnisse zu.
Wir haften nicht für die Wiederbeschaffung von Daten, es sei denn, daß
wir deren Vernichtung grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht
und der Käufer sichergestellt hat, daß diese Daten aus Datenmaterial,
das in maschinenlesbarer Form festgehalten wird, mit vertretbarem Aufwand rekonstruiert
werden kann.
Schadensersatzansprüche
Schadensersatzansprüche gegen uns sowie unsere Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen
gleich aus welchem Rechtsgrund (z.B. aus Beratung, positiver Vertragsverletzung
oder unerlaubter Handlung) insbesondere auch für indirekte oder Folgeschäden
sind ausgeschlossen. Dies gilt nicht, soweit in Fällen des Vorsatzes, der
groben Fahrlässigkeit oder des Fehlens zugesicherter Eigenschaften zwingend
gehaftet wird.
Soweit Schadenersatzansprüche gegen uns, unsere Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen
bestehen, verjähren diese binnen eines Jahres ab Lieferung der Produkte,
bei Systemen ab Mitteilung der Betriebsbereitschaft.
Schutzrechte
Sollte der Käufer wegen unmittelbarer Verletzung deutscher Schutzrechte
durch nach diesem Vertrag von uns gelieferte Ware in Anspruch genommen werden,
so halten wir ihm gegenüber für die gegen ihn erkannten oder vergleichsweise
festgestellten Schadensersatzansprüche, sowie Gerichts- und Anwaltskosten
nur und ausschließlich bei folgenden Voraussetzungen:
Hinsichtlich der gesamten Inanspruchnahme sind ausschließlich wir verfügungsberechtigt.
Der Käufer benachrichtigt uns unverzüglich und laufend über alle
eine derartige Inanspruchnahme betreffenden Angelegenheiten und stellt uns insbesondere
die erforderlichen Informationen und Unterlagen zur Verfügung.
Die
Haftung entfällt:
Wenn sich die Verletzung durch Änderung von Vertragsgegenständen,
durch Kombination von Vertragsgegenständen mit Zusätzen oder Teilen
davon bei der Durchführung eines Verfahrens ergibt, falls die Vertragsgegenstände
selbst keine Verletzung darstellen.
Für Verletzungshandlungen, die sich ergeben, nachdem der Käufer verwarnt
worden ist, oder Kenntnis von einer möglichen Verletzung erhalten hat,
es sei denn wir haben schriftlich weiteren Verletzungen zugestimmt.
Für den Fall, daß rechtskräftig festgestellt wird, daß
eine weitere Benutzung der Vertragsgegenstände deutsche Schutzrechte Dritter
verletzt oder nach unserer Ansicht die Gefahr einer Schutzrechtsklage besteht,
können wir, soweit nicht die Haftung entfällt, auf eigene Kosten und
nach eigener Wahl, entweder dem Käufer das Recht verschaffen, die Vertragsgegenstände
weiter zu benutzen oder diese austauschen oder so abändern, daß keine
Verletzung mehr gegeben ist oder dem Käufer unter Rücknahme des Vertragsgegenstandes
dessen Wert unter Berücksichtigung der bei uns üblichen Abschreibung
erstatten.
Mit dem Verkauf der Ware wird keine Lizenz zur Benutzung unserer Patentrechte
gewährt, die Kombination von Gegenständen, Gegenstände oder Verfahren
betreffen, in die die Ware eingebaut wird oder eingebaut werden könnte.
Software
An den Programmen und den dazugehörigen Dokumentationen und nachträglichen
Ergänzungen wird dem Käufer ein nicht ausschließliches und nicht
übertragbares Benutzungsrecht zum internen Gebrauch mit den Produkten,
für die die Programme geliefert werden, eingeräumt.
Alle sonstigen Rechte an den Programmen und an den Dokumentationen einschließlich
der Kopien und nachträglichen Ergänzungen bleiben bei uns, bzw. bei
den Herstellern der Programme.
Der Käufer hat sicherzustellen, daß diese Programme und Dokumentationen
ohne vorherige schriftliche Zustimmung von uns nicht zugänglich sind.
Kopien dürfen grundsätzlich nur für Archivzwecke als Ersatz angefertigt
werden. Sofern die Originale einen auf Urheberrechtsschutz hinweisenden Vermerk
tragen, ist dieser Vermerk vom Käufer auch auf den Kopien anzubringen.
Soweit nicht anders vereinbart wird, gilt das Benutzungsrecht jeweils mit Auftragsbestätigung
und Lieferung der Programme, Dokumentationen und nachträglichen Ergänzungen
als erteilt.
Für Urheberrechtliche Verstöße des Herstellers übernehmen
wir keinerlei Haftung eine Unwirksamkeit des Kaufvertrages kann hierdurch
nicht erfolgen.
Internet-Dienstleistungen
Für die Inhalte der bei uns in Auftrag gegebenen Web-Sites sind ausschliesslich
die Auftraggeber verantwortlich. Falls die Aufgabe der Überprüfung
auf Copyright, Markenschutz und/oder Namensrecht der Web-Inhalte nicht ausdrücklich
und schriftlich an uns gerichtet wurde, ist/sind ebenfalls der/die Auftraggeber
für die Bereitstellung solcher Inhalte voll verantwortlich.
Sonstiges
Auch soweit in den vorstehenden Bedingungen nicht besonders hervorgehoben, sind
Schadensersatzansprüche des Käufers, insbesondere auch wegen positiver
Vertragsverletzung oder Verschulden bei Vertragsabschluß im Rahmen des
gesetzlich Zulässigen ausgeschlossen.
Die Rechte des Käufers aus diesem Vertrag sind nicht übertragbar.
Das Einverständnis zur Versorgung mit aktuellen Produktinformationen und
Preisen, insbesondere per Telefax, gilt als vorhanden. Ist dies nicht der Fall,
so dies der Käufer uns gegenüber schriftlich mitzuteilen.
Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen
unwirksam sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen
dadurch nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung gilt schon hiermit als
durch eine neue wirksame ersetzt, die möglichst denselben rechtlichen und
wirtschaftlichen Zweck erfüllt. Ergänzungen und Nebenabreden bedürfen
der schriftlichen Form und unserer Zustimmung.
Erfüllungsort
Gerichtsstand
Bei Streitigkeiten, auch soweit sie die Wirksamkeit des Vertrages oder dieser
allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen betreffen, ist der Gerichtsstand
Ratingen.
Die Rechtsbeziehungen zwischen uns und dem Käufer unterliegen ausschließlich
dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.